Amtliche Sicherheit
Qualifizierte
Signaturerstellung mit WinSigner
Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen werden
gemäß § 2 SigG Nr. 13 unterschieden in sichere Signaturerstellungseinheiten,
Signaturanwendungskomponenten und technische Komponenten für
Zertifizierungsdienste.
Für alle Produkte, die im Zusammenhang mit qualifizierten
elektronischen Signaturen genutzt werden, müssen bei der Bundesnetzagentur
einschlägige Unterlagen hinterlegt werden, die Aussagen zur
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Signaturgesetzes
und der Signaturverordnung treffen. Nicht die Existenz einer Bestätigung
bzw. Herstellererklärung sondern ihre Hinterlegung bei der
Bundesnetzagentur bildet die Voraussetzung für den Marktzutritt
des Produktes.
Herstellererklärungen sind ein Instrument zur Erklärung
der Konformität eines Produktes für qualifizierte elektronische
Signaturen mit den gesetzlichen Anforderungen des Signaturgesetzes
und der Signaturverordnung.
Herstellererklärungen, die den Anforderungen des Signaturgesetzes
und der Signaturverordnung entsprechen, werden von der Bundesnetzagentur
im Amtsblatt und auf ihren Internetseiten veröffentlicht.
Für die Software WinSigner wurde die Herstellererklärung
am 21.04.2008 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die endgültige
Fassung der Herstellererklärung
vom 20.05.2010 wurde im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 12/2010
vom 30.06.2010, Mitteilung Nr. 389/2010 Seite 2400 veröffentlicht
und ist auf den Seiten der Bundesnetzagentur
hinterlegt.
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