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WinSigner - Rechnungen, Angebote und andere Dokumente SigG-Konform unterschreiben bzw. signieren , versenden und archivieren

Frage: Können mit WinSigner qualifizierte elektronische Signaturen erstellt werden?

Antwort: Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen werden gemäß § 2 SigG Nr. 13 unterschieden in sichere Signaturerstellungseinheiten, Signaturanwendungskomponenten und technische Komponenten für Zertifizierungsdienste.

Für alle Produkte, die im Zusammenhang mit qualifizierten elektronischen Signaturen genutzt werden, müssen bei der Bundesnetzagentur einschlägige Unterlagen hinterlegt werden, die Aussagen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung treffen. Nicht die Existenz einer Bestätigung bzw. Herstellererklärung sondern ihre Hinterlegung bei der Bundesnetzagentur bildet die Voraussetzung für den Marktzutritt des Produktes.

Herstellererklärungen sind ein Instrument zur Erklärung der Konformität eines Produktes für qualifizierte elektronische Signaturen mit den gesetzlichen Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung.

Herstellererklärungen, die den Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung entsprechen, werden von der Bundesnetzagentur im Amtsblatt und auf ihren Internetseiten veröffentlicht.

Für die Software WinSigner wurde die Herstellererklärung am 21.04.2008 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die endgültige Fassung der Herstellererklärung vom 28.08.2008 wurde im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 18/2008 vom 24.09.2008, Mitteilung Nr. 553 Seite 2786 veröffentlicht und ist auf den Seiten der Bundesnetzagentur hinterlegt.

Mit WinSigner dürfen und können Sie also qualifizierte elektronische Signaturen erstellen, die zum Beispiel zu, Vorsteuerabzug berechtigen.


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